IMPRESSUM
Jeannine Wintzer
Geographisches Institut der Universität Bern
Hallerstrasse 12 / CH-3012 Bern
Diese Internetseite des AK Qualitative Methoden in der Geographie und der raumsensiblen Sozial- und Kulturforschung wurde von Jeannine Wintzer erstellt und wird durch sie und den technischen Support des Geographischen Institutes der Universität Bern betreut. Alle textlichen Inhalte wurden selbst verfasst, wenn Gedanken von anderen Personen übernommen wurden, erfolgen Quellenabgaben. Die für die Webseite verwendeten Bilder sind lizenzfrei.
COOKIES
Diese Website verwendet Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch dieser Website in Ihrem Computer dauerhaft oder temporär gespeichert werden. Zweck der Cookies ist insbesondere die Analyse der Nutzung dieser Website zur statistischen Auswertung sowie für kontinuierliche Verbesserungen. In Ihrem Browser können Sie Cookies in den Einstellungen jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren. Bei deaktivierten Cookies stehen Ihnen allenfalls nicht mehr alle Funktionen dieser Website zur Verfügung.
BILDER
Besten Dank für die lizenzfreien Bilder; in Folge geordnet nach Position in der Webseite. Home: Bild von Myléne auf Pixabay; Über uns: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay; Veranstaltungen: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay; AK-Treffen: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay, Zeitschriften: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay; Methodenkoffer: Bild von David Zydd auf Pixabay; Kontakt: verändert nach Bild von Stephan auf Pixabay
EINWILLIGUNG zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Folgenden können Sie der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten auf der Webseite sowie für den Newsletter des AK Qualitative Methoden in der Geographie sowie der raumsensiblen Sozial- und Kulturforschung zustimmen oder diese ablehnen. Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen zum Thema Einwilligung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gründlich durch. Den kompletten Gesetzestext der DSGVO finden sie hier: https://dsgvo-gesetz.de/
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist generell verboten, so lange sie nicht durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist oder die Betroffenen in die Verarbeitung eingewilligt haben. Durch die Einwilligung der Betroffenen in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung ihrer personenbezogenen Daten, werden die Betroffenen in die Lage versetzt, über ihr Grundrecht zu verfügen. Die grundsätzlichen Anforderungen an die Wirksamkeit einer rechtsgültigen Einwilligung sind in Art. 7 DSGVO festgehalten und in Erwägungsgrund 32 weiter spezifiziert. Diese muss freiwillig, für einen konkreten Fall, nach ausreichender Information des Betroffenen und unmissverständlich abgegeben werden. Damit eine Einwilligung freiwillig ist, müssen die Betroffenen eine echte Wahl haben. Zusätzlich gilt das sog. „Kopplungsverbot“. So darf ein Vertragsabschluss nicht von der Einwilligung zur Verarbeitung weiterer personenbezogener Daten abhängig gemacht werden, die für die Durchführung des Geschäftes nicht nötig sind. Zudem muss die Einwilligung an einen oder mehrere bestimmte Zwecke gebunden sein, die dann ausreichend erläutert sind. Soll die Einwilligung die Verarbeitung von besonderen personenbezogenen Daten legitimieren, muss sie sich ausdrücklich auf diese beziehen. Die Betroffenen müssen in allen Fällen über die Möglichkeit zum Widerruf seiner Einwilligung aufgeklärt werden. Der Widerruf muss dabei genauso leicht möglich sein, wie die Abgabe der Einwilligungserklärung selbst. Es besteht kein Formerfordernis für die Einwilligung, auch wenn die schriftliche Einwilligung aufgrund der Rechenschaftspflichten des Verantwortlichen weiterhin zu empfehlen ist. Sie kann daher auch in elektronischer Form erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass laut Erwägungsgrund 32 eine Einwilligung nur durch eine eindeutige Handlung zustande kommen soll.
Passende Artikel der DSGVO zum Nachlesen: Art. 4 DSGVO Begriffsbestimmungen, Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Art. 7 DSGVO Bedingungen für die Einwilligung, Art. 8 DSGVO Art. 9 DSGVO Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, Art. 22 DSGVO Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling, Art. 49 DSGVO Ausnahmen für bestimmte Fälle. Passende Erwägungsgründe (32) Einwilligung (33) Einwilligung zur wissenschaftlichen Forschung (38) Besonderer Schutz der Daten von Kindern (40) Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (42) Beweislast und Erfordernisse einer Einwilligung (43) Zwanglose Einwilligung (50) Weiterverarbeitung (51) Besonderer Schutz sensibler Daten (54) Verarbeitung sensibler Daten zu Zwecken der öffentlichen Gesundheit (71) Profiling (111) Ausnahmen für bestimmte Fälle internationaler Übermittlungen (155) Verarbeitung im Beschäftigungskontext (161) Einwilligung zur Teilnahme an klinischen Prüfungen (171) Aufhebung der RL 95/46/EG und Übergangsbestimmungen.